1. Vorlage der FLEGT-Genehmigung
Seit Anfang Juli 2024 sind FLEGT-Genehmigungen ausschließlich über das TRACES NT FLEGIT - System der EU in elektronischer Form als sogenannte e-licences vorzulegen:
Alle Informationen zur elektronischen FLEGT-Genehmigung sowie ein Informationsvideo finden Sie hier.
Die postalische Übermittlung von in Papierform ausgestellten FLEGT-Genehmigungen an das Bundesamt für Wald ist nicht mehr erforderlich.
2. Anmeldung der Sendung im BFW-Meldesystem
Neben der Vorlage der FLEGT-Genehmigung ist die Sendung im BFW-Meldesystem anzumelden. Alle erforderlichen Informationen zur Anmeldung von Sendungen finden Sie in der Anleitung zur Benützung des BFW-Meldesystems.
Der Bescheid über die Sendung ist nach Ausstellung direkt im BFW-Meldesystem für den registrierten Benutzer herunterladbar und enthält alle Zahlungsinformationen.
Bitte beachten Sie:
- Um Sendungen anmelden zu können, müssen Sie im BFW-Meldesystem registriert sein.
- Bei der Anmeldung der Sendung haben Sie die Möglichkeit einen Scan des Bogens 1 der FLEGT-Genehmigung ("Original") hochzuladen. Dies dient der schnelleren Bearbeitung Ihrer Sendung.
- Die Anmeldung der Sendung kann vom Importeur selbst, oder auch vom Spediteur erledigt werden. Ein Spediteur muss jedoch über eine vom Importeur ausgestellte Vollmacht verfügen.
- Unternehmen, die bereits das Verpackungsholzmeldesystem nutzen, können dasselbe Login verwenden. Jedoch ist auch hier auf die Übermittlung der entsprechenden Vollmacht zu achten.