1. Vorlage der FLEGT-Genehmigung
FLEGT-Genehmigungen können derzeit auf zwei Arten vorgelegt werden:
a. Elektronische FLEGT-Genehmigungen (e-licences)
Im Rahmen eines Pilotprojekts mit Indonesien können seit dem 01.11.2020 FLEGT-Genehmigungen vollautomatisch vorgelegt werden. Dadurch kann für den Importeur eine wesentliche Vereinfachung sowie eine verkürzte Bearbeitungszeit sichergestellt werden.
Alle Informationen zur elektronischen FLEGT-Genehmigung sowie ein Informationsvideo finden Sie hier.
b. Postalische Übermittlung
Sofern die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung nicht genutzt wird, ist der Bogen 1 der FLEGT-Genemigung (alle Seiten mit Aufschrift "Original") in Originalform zu senden an
Bundesamt für Wald - FLEGT
Seckendorff-Gudent-Weg 8
1131 Wien
2. Anmeldung der Sendung im BFW-Meldesystem
Neben der Vorlage der FLEGT-Genehmigung ist die Sendung im BFW-Meldesystem anzumelden. Alle erforderlichen Informationen zur Anmeldung von Sendungen finden Sie in der Anleitung zur Benützung des BFW-Meldesystems.
Der Bescheid über die Sendung ist nach Ausstellung direkt im BFW-Meldesystem für den registrierten Benutzer herunterladbar und enthält alle Zahlungsinformationen.
Zu beachten:
- Um Sendungen anmelden zu können, müssen Sie im BFW-Meldesystem registriert sein.
- Bei der Anmeldung der Sendung haben Sie die Möglichkeit einen Scan des Bogens 1 der FLEGT-Genehmigung ("Original") hochzuladen. Dies dient der schnelleren Bearbeitung Ihrer Sendung.
- Die Anmeldung der Sendung kann vom Importeur selbst, oder auch vom Spediteur erledigt werden. Ein Spediteur muss jedoch über eine vom Importeur ausgestellte Vollmacht verfügen.
- Unternehmen, die bereits das Verpackungsholzmeldesystem nutzen, können dasselbe Log-in verwenden. Jedoch ist auch hier auf die Übermittlung der entsprechenden Vollmacht zu achten.