Vorlage von FLEGT-Genehmigungen

Um FLEGT-geregelte Holzprodukte in Österreich importieren zu können muss die FLEGT-Genehmigung einer entsprechenden Sendung vom Bundesamt für Wald anerkannt werden. Dafür muss diese dem Bundesamt für Wald vorgelegt und die Sendung im BFW-Meldesystem angemeldet werden.

1. Vorlage der FLEGT-Genehmigung

Seit Anfang Juli 2024 sind FLEGT-Genehmigungen ausschließlich über das TRACES NT FLEGIT -System der EU in elektronischer Form vorzulegen. Als Voraussetzung für den Zugang zu TRACES NT FLEGIT benötigen Sie einen EU Login account.

Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der EU-Kommission (siehe weiterführende Informationen unten).

Die postalische Übermittlung von in Papierform ausgestellten FLEGT-Genehmigungen an das Bundesamt für Wald ist nicht mehr erforderlich.

 

2. Anmeldung der Sendung im BFW-Meldesystem

Neben der Vorlage der FLEGT-Genehmigung ist die Sendung im BFW-Meldesystem anzumelden. Alle erforderlichen Informationen zur Anmeldung von Sendungen finden Sie in der Anleitung zur Benützung des BFW-Meldesystems.

Der Bescheid über die Sendung ist nach Ausstellung direkt im BFW-Meldesystem für den registrierten Benutzer herunterladbar und enthält alle Zahlungsinformationen.

 

Bitte beachten Sie:

  • Um Sendungen anmelden zu können, müssen Sie im BFW-Meldesystem registriert sein.
  • Bei der Anmeldung der Sendung haben Sie die Möglichkeit einen Scan des Bogens 1 der FLEGT-Genehmigung ("Original") hochzuladen. Dies dient der schnelleren Bearbeitung Ihrer Sendung.
  • Die Anmeldung der Sendung kann vom Importeur selbst, oder auch vom Spediteur erledigt werden. Ein Spediteur muss jedoch über eine vom Importeur ausgestellte Vollmacht verfügen.
  • Unternehmen, die bereits das Verpackungsholzmeldesystem nutzen, können dasselbe Login verwenden. Jedoch ist auch hier auf die Übermittlung der entsprechenden Vollmacht zu achten.