Amtlicher Pflanzenschutzdienst

Im Organigramm des Amtlichen Österreichischen Pflanzenschutzdienstes sind die in Österreich eingerichteten Behörden mit ihren Funktionen aufgelistet.

Die weltweit geltenden Grundprinzipien der Pflanzenschutzregelungen, die von den zuständigen nationalen Behörden aber auch, wie in der Europäischen Union, von registrierten und autorisierten Unternehmerinnen und Unternehmern zu vollziehen sind, lauten:

  • Verhinderung der Ein-und Verschleppung von Schädlingen
  • Überwachung von Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenprodukte wie Holz produzieren oder die mit diesen handeln
  • Anordnung von Bekämpfung- und Eindämmungsmaßnahmen im Falle eines nachgewiesenen Quarantäne Schädlingsauftretens

Das Bundesamt für Wald ist als Pflanzenschutzbehörde zuständig für Importkontrollen von Forstpflanzen, Forstsaatgut, Holz, Rinde sowie Verpackungsholz.