Vorlage einer FLEGT-Genehmigung bei Importen aus Indonesien
Indonesien stellt seit 15. November 2016 als erstes Land weltweit FLEGT-Genehmigungen für bestimmte Holzprodukte aus.
Eine Sendung (= Ladung) aus Indonesien mit solchen Holzprodukten muss daher von einer gültigen FLEGT-Genehmigung begleitet werden, wenn die Waren in die EU importiert werden sollen. Eine Verzollung der Holzprodukte kann erst erfolgen, nachdem die zugehörige FLEGT-Genehmigung vom Bundesamt für Wald als gültig anerkannt wurde.
Kontrolle von FLEGT-Genehmigungen durch das Bundesamt für Wald
Um die Ladung in Österreich verzollen zu können, sind zwei Schritte notwendig:
1. Vorlage der FLEGT-Genehmigung beim Bundesamt für Wald
Eine FLEGT-Genehmigung kann derzeit auf zwei Arten vorgelegt werden:
a) Postalische Übermittlung des Originals (Nr. 1) der FLEGT-Genehmigung
Bitte senden Sie das Original (Nr. 1) der FLEGT-Genehmigung postalisch an das
Bundesamt für Wald - FLEGT
Seckendorff-Gudent-Weg 8
1131 Wien
b) Vorlage der FLEGT-Genehmigung als e-licence
Derzeit findet ein Pilotprojekt mit Indonesien statt, in dem FLEGT-Genehmigungen vollautomatisch von der indonesischen SILK-Datenbank in die EU-Datenbank eingepflegt werden. Dies bietet Importeur*innen die Möglichkeit, FLEGT-Genehmigungen ausschließlich elektronisch via IMSOC/FLEGIT beim Bundesamt für Wald einzureichen, wodurch die Vorlage des Papier-Originals entfällt.
Alle Informationen zur Vorlage einer FLEGT-Genehmigung als e-licence finden Sie hier.
2. Anmeldung der Sendung im BFW-Meldesystem
Bitte folgen Sie den Anleitungen im Leitfaden zur Benützung des BFW-Meldesystems (siehe Downloads unten).
Zu beachten:
- Um Sendungen anmelden zu können, müssen Sie sich im BFW-Meldesystem registrieren.
- Die Anmeldung der Sendung kann vom Importeur selbst, oder auch vom Spediteur erledigt werden, der jedoch über eine vom Importeur ausgestellte Vollmacht verfügen muss (siehe Downloads unten).
- Firmen, die bereits das Verpackungsholzmeldesystem nutzen, können dasselbe Login verwenden, müssen jedoch die entsprechende Vollmacht Ihres Kunden an das Bundesamt für Wald übermitteln.
- Für die Anmeldung der Ladung im BFW-Meldesystem benötigen Sie einen Scan des Originals (Nr. 1) der FLEGT-Genehmigung. Bitte stellen Sie sicher, dass dieser vor Versendung des Originals an das Bundesamt für Wald angefertigt wird.
- Der Bescheid ist nach Ausstellung direkt im BFW-Meldesystem für den registrierten Benutzer downloadbar und enthält alle Zahlungsinformationen.