Vorlage einer FLEGT-Genehmigung bei Importen aus Indonesien
Indonesien stellt seit 15. November 2016 als erstes Land weltweit FLEGT-Genehmigungen für bestimmte Holzprodukte aus.
Eine Sendung (= Ladung) aus Indonesien mit solchen Holzprodukten muss daher von einer gültigen FLEGT-Genehmigung begleitet werden, wenn die Waren in die EU importiert werden sollen. Eine Verzollung der Holzprodukte kann erst erfolgen, nachdem die zugehörige FLEGT-Genehmigung vom Bundesamt für Wald als gültig anerkannt wurde.
Aktuelle Informationen betreffend Holz russischen Ursprungs: Die EU-Kommission hat im Summary Record des Tenth Meeting of the “Multi-Stakeholder Platform on Protecting and Restoring the World’s Forests, including the EUTR/FLEGT” with a focus on the implementation of the EUTR and FLEGT Regulation (siehe Punkt 6.a. auf Seite 6) klargestellt, dass Holz russischen Ursprungs, das in FLEGT-Genehmigungen enthalten ist, zurückzuweisen ist.
Kontrolle von FLEGT-Genehmigungen durch das Bundesamt für Wald
Um die Ladung in Österreich verzollen zu können, sind zwei Schritte notwendig:
1. Vorlage der FLEGT-Genehmigung als e-licence beim Bundesamt für Wald
2. Anmeldung der Sendung im BFW-Meldesystem
Genaue Informationen zu beiden Schritten finden Sie hier (bzw unter: „Vorlage von FLEGT-Genehmigungen").
Das Bundesamt für Wald kontrolliert die Übereinstimmung der Angaben auf der FLEGT-Genehmigung mit der angemeldeten Sendung. Bei positivem Abschluss der Kontrolle erhalten Sie einen Bescheid über die Anerkennung der FLEGT-Genehmigung. Den Bescheid können registrierte Benutzerinnen und Benutzer direkt im BFW-Meldesystem herunterladen. Er enthält auch alle Zahlungsinformationen.
2. Anmeldung der Sendung im BFW-Meldesystem
Bitte folgen Sie den Anleitungen im Leitfaden zur Benützung des BFW-Meldesystems (siehe Downloads unten).
Zu beachten:
- Um Sendungen anmelden zu können, müssen Sie sich im BFW-Meldesystem registrieren.
- Die Anmeldung der Sendung kann vom Importeur selbst, oder auch vom Spediteur erledigt werden, der jedoch über eine vom Importeur ausgestellte Vollmacht verfügen muss (siehe Downloads unten).
- Firmen, die bereits das Verpackungsholzmeldesystem nutzen, können dasselbe Login verwenden, müssen jedoch die entsprechende Vollmacht Ihres Kunden an das Bundesamt für Wald übermitteln.
- Für die Anmeldung der Ladung im BFW-Meldesystem benötigen Sie einen Scan des Originals (Nr. 1) der FLEGT-Genehmigung. Bitte stellen Sie sicher, dass dieser vor Versendung des Originals an das Bundesamt für Wald angefertigt wird.
- Der Bescheid ist nach Ausstellung direkt im BFW-Meldesystem für den registrierten Benutzer downloadbar und enthält alle Zahlungsinformationen.