VERPACKUNGSHOLZ
Für die Durchführung von Verpackungsholzkontrollen gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2024/288, sind entsprechende Sendungen, rechtzeitig, im EU-Meldesystem IMSOC (TRACES NT) an der EU-Eintrittsstelle anzumelden. Es gibt die Möglichkeit Sendungen im Transferverfahren, gemäß Delegierte Verordnung (EU) 2019/2123, von der Ersteintrittstelle an eine zugelassene Kontrollstelle in ein anderes Mitgliedsland zu verbringen. In Österreich erfolgt die Kontrolle dann durch das Bundesamt für Wald.
Anmeldung von Sendungen
Um Sendungen der betroffenen Zolltarife anmelden zu können, müssen Sie sich im BFW-Meldesystem registrieren. Die Anmeldung der Sendung kann vom Importeur oder Spediteur übernommen werden. Speditionen benötigen allerdings eine unterfertigte Vollmacht des Empfängers:
Nachdem Sie einen Scan des vollständig ausgefüllten Antrags auf Registrierung an verpackungsholz@bfw.gv.at geschickt haben, werden Sie im BFW-Meldesystem validiert und erhalten per E-Mail einen Link, mit dem Sie die Registrierung abschließen können.
Im Anschluss können Sie Ihren Kunden, im System anlegen und die Vollmacht hochladen. Nach Prüfung und Validierung können Anträge zur Kontrolle gestellt werden.
Kontrollstellen
Um eine Sendung in Österreich kontrollieren lassen zu können, benötigen Sie eine amtlich zugelassene Kontrollstelle. Sie können entweder selbst einen Antrag auf Zulassung einer Kontrollstelle stellen oder eine bestehende Kontrollstelle nutzen. Hierfür wird ebenfalls eine Vollmacht des Betreibers der Kontrollstelle benötigt:
Nachdem Sie einen Scan des vollständig ausgefüllten Antrags auf Zulassung einer Kontrollstelle an verpackungsholz@bfw.gv.at geschickt haben, werden Sie von einem Kontrollorgan, das die Überprüfung durchführt, kontaktiert.
PFLANZENGESUNDHEITSKONTROLLEN
Für Anfragen an einen Import von Holz, Rinde sowie forstliche Pflanzen (inklusive Vermehrungsmaterial) füllen Sie folgendes Dokument aus: Checkliste für den Import forstlicher Waren.
So ist sichergestellt, dass wir alle relevanten Informationen haben um Ihnen die relevanten Informationen für Ihre Waren zu geben.
Um die Pflanzengesundheitskontrollen zu ermöglichen, muss die für die Sendung verantwortliche Spedition oder der Frächter derartige Sendungen rechtzeitig im EU-Meldesystem IMSOC (TRACES NT) anmelden. In dieser Anmeldung ist auch die EU-Eintrittsstelle anzugeben, wodurch die zuständige Behörde über die Sendung informiert wird.
Für Importe über österreichische Grenzkontrollstellen bzw. Kontrollstellen ist zusätzlich eine Anmeldung im BFW-Meldesystem erforderlich. Sollten Sie bzw. Ihre Unternehme noch nicht registriert sein, stehen Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:
Nach Übermittlung des vollständigen und unterfertigten Antrages an apsd.holz@bfw.gv.at, werden Sie im BFW-Meldesystem freigeschalten und erhalten per E-Mail einen Link, mit dem Sie die Registrierung abschließen können.
NOTFALLDOKUMENTE gemäß Artikel 46 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 GGED-PP (TRACES NT)
- GGED-PP Notfalldokument für Phytosanitäre Holzkontrolle
- GGED-PP Notfalldokument für Verpackungsholzkontrolle
Sollte es zu einem planmäßigen oder unplanmäßigen längeren Ausfall von TRACES kommen, kann ein Notfalldokument zur Durchführung der Kontrolle eingereicht werden.
Nachdem Sie einen Scan des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrags an apsd.holz@bfw.gv.at geschickt haben, werden Sie umgehend vom Bundesamt für Wald kontaktiert.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Alle aktuellen Tarife sowie Amtsblätter finden Sie im neuen Servicebereich: