Fragen und Hinweise

Hier finden Sie Antworten, weiterführende Informationen und Hilfestellungen zu den am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit FLEGT-geregelten Holzprodukten.

Anmeldung einer Sendung in Österreich

Wie ist eine Sendung in Österreich anzumelden?

Alle Informationen dazu finden Sie in der Rubrik Vorlage von FLEGT-Genehmigungen.

Wann ist das Original der FLEGT-Genehmigung dem Bundesamt für Wald vorzulegen?

Sobald Sie das Original von Ihrem Lieferanten erhalten haben, sollten Sie einen Scan für das BFW-Meldesystem anfertigen und das Original anschließend im eigenen Interesse ehestmöglich postalisch an das Bundesamt für Wald senden, um eine zeitnahe Bearbeitung zu ermöglichen. Das Original muss jedenfalls vor der Zollanmeldung beim Bundesamt für Wald eingelangt sein. Ob eine Genehmigung als gültig angesehen werden kann, ist abhängig von deren inhaltlichen Angaben unf formalen Aspekten.

Kann auch die vom Importeur beauftrage Spedition die Anmeldung der Sendung übernehmen?

Ja, siehe Vorlage von FLEGT-Genehmigungen.

Muss eine Sendung im gleichen EU-Staat verzollt werden, in dem die FLEGT-Genehmigung vorgelegt wird?

Ja, die Vorlage der FLEGT-Genehmigung und die Verzollung  der Ladung müssen jeweils im selben EU-Mitgliedstaat erfolgen.

Wie erfährt der Zoll von der Anerkennung einer FLEGT-Genehmigung durch das Bundesamt für Wald?

Die Anerkennung einer FLEGT-Genehmigung wird dem Zoll mittels FLEGIT (=elektronisches EU-System) übermittelt. In der Zollanmeldung ist die Nummer aus Feld 3 der FLEGT-Genehmigung anzugeben.

Wie kann ich meine Firmenanschrift ändern lassen?

Bitte schicken Sie dazu ein E-Mail mit der vollständigen, neuen Firmenanschrift an flegt(a)bfw.gv.at.

 

Fragen zum Original

Was ist der Unterschied zwischen einem V-LEGAL Dokument und einer FLEGT-Genehmigung aus Indonesien?

FLEGT-Genehmigungen werden für folgende Holzprodukte aus Indonesien ausgestellt.

V-LEGAL Dokumente werden für dieselben Holzprodukte ausgestellt, wenn diese von Indonesien in andere als EU-Staaten (Drittstaaten) exportiert werden. Auch für Ziergegenstände (HS 4420), die in die EU exportiert werden, können in Indonesien V-LEGAL Dokumente ausgestellt werden.

Wie muss eine FLEGT-Genehmigung aussehen?

Achten Sie auf die erhabene Stanzmarke am Dokumentenkopf, um sicherzugehen, dass es sich tatsächlich um das Original handelt.

Die erteilte Genehmigung muss dem Muster FLEGT-Genehmigung im Anhang zur VO (EG) Nr. 1024/2008 entsprechen und zumindest folgende Angaben enthalten:

  • Nummer der FLEGT-Genehmigung
  • Ausfuhrland und ISO-Code (Ländercodes nach ISO 3166)Ort, Datum, Unterschrift und Dienstsiegel der vom Partnerland benannten ausstellenden Behörde (Genehmigungsstelle),
  • Gültigkeitsdauer
  • Angaben zu den Holzprodukten und den Warennummern entsprechend dem Harmonisierten System (HS-Position)
  • Herkunft des Holzes unter Angabe des ISO-Codes,
  • Volumen oder Gewicht.

Das Original der FLEGT-Genehmigung ist abhanden gekommen (Verlust, Diebstahl, Vernichtung). Was kann ich tun?

In diesem Fall können Sie bzw. Ihr Exporteur in Indonesien eine Ersatzgenehmigung („Replacement license“) beantragen. Wichtig ist, dass auf dieser der Vermerk „Replacement license“ gedruckt ist. Um dies sicherzustellen, lassen Sie sich gegebenfalls vorab einen Scan von Ihrem Lieferanten zusenden. Die Ersatzgenehmigung muss dieselbe Nummer und denselben Inhalt wie die ursprüngliche FLEGT-Genehmigung aufweisen. Fehlt der Vermerk „Replacement license“, kann die Ersatzgenehmigung vom Bundesamt für Wald nicht anerkannt werden.

 

Abweichungen zwischen FLEGT-Genehmigung und Ladung

Die verladenen Holzprodukte sind andere, als auf der FLEGT-Genehmigung angegeben. Kann die FLEGT-Genehmigung noch geändert werde?

Der Einführer sollte darauf achten, dass die in der Genehmigung enthaltenen Volumen- oder Gewichtsangaben und die Holzarten mit der angemeldeten Ladung Holzprodukte übereinstimmen. Streichungen, Änderungen oder eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer dürfen nicht eigenmächtig erfolgen.

Sollten sich zum Beispiel im Zuge der Verladung vor dem Export Unterschiede zwischen den in der FLEGT-Genehmigung gelisteten Angaben und den tatsächlich verladenen Produkten und jenen auf der Export-Dokumentation ergeben, muss die FLEGT-Genehmigung von der ausstellenden Genehmigungsstelle überarbeitet und angepasst werden. Dies muss erfolgen, bevor die Sendung Indonesien verlässt. Sprechen Sie dies bitte zeitgerecht mit Ihrem Exporteur ab.

Überarbeitungen/Änderungen von FLEGT-Genehmigung sind nicht zulässig, sobald die Waren bereits abgefahren sind (Abfahrt vom Ursprungshafen in Indonesien, Transit oder bei Ankunft im Zielland oder Hafen). Änderungen dürfen weiters nur nach Aufhebung der zuvor ausgestellten FLEGT-Genehmigung vorgenommen werden.

Muss die Ladung exakt der FLEGT-Genehmigung entsprechen oder gibt es eine „Toleranzgrenze“?

Die Angaben in der FLEGT-Genehmigung müssen mit der tatsächlichen Ladung und den Angaben in Rechnung, Packliste und Frachtbrief (B/L) übereinstimmen. Geringfügige Volums- oder Gewichtsschwankungen können durch natürliche Faktoren wie Ausdehnung oder Schrumpfung der Produkte oder vernachlässigbare Messschwankungen bedingt sein.

Eine Ladung gilt als übereinstimmend mit der FLEGT-Genehmigung, wenn das Volumen oder das Gewicht der Ladung, die verzollt werden soll, um nicht mehr als 10% abweicht. Wird eine Abweichung von mehr als 10% festgestellt, kann die FLEGT-Genehmigung nicht anerkannt und die Holzprodukte daher nicht verzollt werden. Diese Toleranz von 10% gilt nicht für die Stückzahl. Auch bei Holzarten gibt es keine „Toleranz“.

Was passiert, wenn das Bundesamt für Wald Abweichungen bei einer Ladung feststellt oder sonstige Zweifel an der Gültigkeit einer FLEGT-Genehmigung bestehen?

Das Bundesamt für Wald arbeitet im Vollzug der Regelungen für FLEGT-pflichtige Ladungen mit den österreichischen Zollbehörden und den Behörden in Indonesien zusammen. Gibt es Zweifel, ob die FLEGT-Genehmigung gültig ist, kann das Bundesamt für Wald mit der Genehmigungsstelle in Indonesien Kontakt aufnehmen, um weitere Informationen einzuholen. Für eine Klärung hat die Genehmigungsstelle 21 Kalendertage Zeit. Erhält das Bundesamt für Wald innerhalb dieser Frist keine entsprechende Antwort von den indonesischen Behörden, kann dies dazu führen, dass die Genehmigung nicht anerkannt werden kann. Ein „Statement letter“ des Exporteurs ist nicht ausreichend.

Was mache ich, wenn ich mir nicht sicher bin, ob der Zolltarif richtig ist?

Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen Zollamt oder der Zentralen Auskunftsstelle Zoll auf.

 

Ausnahmen

Was muss ich bei Recyclingprodukten beachten?  

Papiererzeugnissen aus anderen Rohstoffen als Holz oder aus wiederverwerteten Rohstoffen benötigen ein offizielles Schreiben des indonesischen Industrieministeriums zur Bestätigung der Verwendung von anderen Rohstoffen als Holz oder von wiederverwerteten Rohstoffen. Für derartige Erzeugnisse wird keine FLEGT-Genehmigung ausgestellt.

Was ist ein nicht-kommerzieller Import/privater Import?

Dies sind Waren,

  • nur gelegentlich importiert werden und
  • die ihrer Art und Menge nach ausschließlich zum privaten Ge- oder Verbrauch durch den Empfänger oder Reisenden und Angehörige ihres Haushalts bestimmt sind oder als Geschenk überreicht werden sollen.

Ob die Waren dem Empfänger vom Versender gegen Bezahlung zugesandt werden, ist unerheblich. Somit können beispielsweise auch für den privaten Gebrauch bestimmte und im Fernabsatz per Post oder Kurierdienst gelieferte Waren als nichtkommerziell angesehen werden, außer Waren derselben Art werden regelmäßig an dieselbe Person geliefert.