Über uns

Hier finden Sie Informationen zu Organisation und Zuständigkeiten des Bundesamtes für Wald.

Das Bundesamt für Wald wurde gemäß dem BFW-Gesetz 2005 eingerichtet. Es ist als
österreichische Behörde für den hoheitlichen Vollzug in folgenden Bereichen zuständig:

  • Forstliches Vermehrungsgut: Forstliches Vermehrungsgutgesetz (FVG) 2002,
    BGBl. I Nr. 110/2002 in der jeweils gültigen Fassung
  • Pflanzenschutz: Pflanzenschutzgesetz (PSG) 2018, BGBl. Nr. 40/2018, für forstliche Pflanzen und Holz gemäß Anhang zum Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975, und deren Pflanzenerzeugnissen
  • Maßnahmen gegen den illegalen Holzhandel sowie Überwachung der
    Arbeitsweise der Zertifizierungsstellen
    im Bereich der forstwirtschaftlichen
    Biomasse:
    Holzhandelsüberwachungsgesetz (
    HolzHÜG) 2013,
    BGBl
    . I Nr. 178/2013 in der gültigen Fassung