Forstlicher Pflanzenschutz
Das Bundesamt für Wald ist gemäß dem Österreichischen Pflanzenschutzgesetz 2018 und dem BFW Gesetz 2015 zuständig für die phytosanitäre Importkontrolle von Holz, Forstpflanzen und Saatgut.
Das Bundesamt für Wald ist gemäß dem Österreichischen Pflanzenschutzgesetz 2018 und dem BFW Gesetz 2015 zuständig für die phytosanitäre Importkontrolle von Holz, Forstpflanzen und Saatgut.