Amtstafel

Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen sowie Erreichbarkeiten und Amtsstunden des Bundesamtes für Wald.

Kontakt

Bundesamt für Wald
Seckendorff-Gudent-Weg 8
1131 Wien

Telefonnummer: + 43 1 87838 2214
E-Mailadresse: bundesamt(a)bfw.gv.at

Amtsstunden

Montag bis Donnerstag von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Parteienverkehrszeiten

Dienstag von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Terminvereinbarung erforderlich:
Telefonisch unter + 43 1 87838 2214 oder
Per E-Mail unter: bundesamt(a)bfw.gv.at

Keine Amtsstunden und kein Parteienverkehr an gesetzlichen Feiertagen, Karfreitag, 24.12. und 31.12.
Für mündliche Anbringen steht die Parteienverkehrszeit zur Verfügung.

Information zum rechtswirksamen Einbringen und zu den technischen Voraussetzungen

Für schriftliche Einbringen und für Einbringen im elektronischen Verkehr sind ausschließlich folgende Adressen bestimmt:

Postadresse

Seckendorff-Gudent-Weg 8, 1131 Wien

Hinweis: Die persönliche Abgabe von Schriftstücken ist nur während der Parteienverkehrszeiten und nur nach vorheriger Anmeldung im Sekretariat, Zimmer 228 (Mittelstiege, 2.Stock), möglich.

E-Mailadressen

Sekretariat: bundesamt(a)bfw.gv.at

Amtlicher Pflanzenschutzdienst für Forstpflanzen und Holz
Verpackungsholzkontrolle: verpackungsholz(a)bfw.gv.at
Importholzkontrolle: apsd.holz(a)bfw.gv.at  

Forstwirtschaftliche Biomasse: red(a)bfw.gv.at

Forstliches Vermehrungsgut: frm(a)bfw.gv.at

Holzhandel
FLEGT: flegt(a)bfw.gv.at
EUTR: eutr(a)bfw.gv.at

Einbringen per E-Mail sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ausschließlich an o.a. E-Mailadressen zu richten und nicht an die persönlichen E-Mailadressen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Für Einbringen per E-Mail ist weiters zu beachten, dass E-Mails inklusive aller Anlagen die maximale Größe von 5 Megabyte nicht überschreiten dürfen.
Spam-Mails und E-Mails, die Schadsoftware (Computerviren, Spyware udgl.) enthalten, können nicht bearbeitet werden, gelten als nicht eingebracht und werden gelöscht. Hierüber wird der Übermittler nicht informiert.