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Import von Holz aus Drittländern

Prinzipiell wird die Importkontrolle von Holz (Rundholz, Schnittholz, Brennholz, Hackschnitzel, Verpackungsholz…) an der EU-Außengrenze durchgeführt. Österreich hat keine speziellen Eintrittsstellen für Holz (nur drei Flughäfen). Die Importkontrollen führen die anderen Mitgliedsstaaten durch. In Ausnahmefällen wird in Österreich an zugelassenen Bestimmungsorten kontrolliert. Dafür ist jedoch das Einvernehmen mit dem Pflanzenschutzdienst des zuständigen Mitgliedslandes erforderlich.

  • Kontrollablauf

    Phytosanitär geregelte Warensendungen unterliegen grundsätzlich einer Pflanzengesundheitskontrolle an einer Ersteintrittsstelle der EU.

    Kontrolle von Baumstämmen
    © USFS / BLM, Bugwood.org/Doug Page
  • Anforderungen für Holzimporte aus Drittländern

    Eine Vielzahl an Holzwaren unterliegt besonderen Anforderungen, die für einen Import in die EU erfüllt sein müssen, wobei bestimmt Waren aufgrund des hohen pflanzengesundheitlichen Risikos erst gar nicht importiert werden dürfen.

    Borkenkäfer
    © BFW/Hannes Krehan
  • Voraussetzungen für den Holzimport

    Um zu verhindern, dass gefährliche Pflanzenschädlinge mit Holzwaren, Forstpflanzen und Saatgut eingeschleppt werden, unterliegen bestimmte Waren Importkontrollen des Bundesamtes für Wald. Um solche Waren importieren zu können, müssen sich Unternehmer registrieren lassen.

    Containerschiff im Hafen liegend
    © USDA Forest Service, Bugwood.org/Larry R. Barber

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Bundesamt für Wald
Seckendorff-Gudent-Weg 8, 1131 Wien
Tel: +43 1 87838 2214
E-Mail: bundesamt@bfw.gv.at
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