Forest Law Enforcement, Governance and Trade

Der EU-Aktionsplan über Forest Law Enforcement, Governance and Trade (FLEGT), auf Deutsch Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor, enthält Maßnahmen zur Bekämpfung des Problems des illegalen Holzeinschlags und des damit verbundenen Handels.

Ein zentrales Element des FLEGT-Aktionsplanes sind sogenannte Freiwillige Partnerschaftsabkommen (Voluntary Partnership Agreements, kurz: VPAs) in Form von rechtsverbindlichen Handelsabkommen zwischen der EU und einem holz-produzierenden Land außerhalb der EU.

Zweck solcher VPAs ist, dass nur Holz aus legalen Quellen in die EU exportiert wird.

 

Ziel eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens ist die Ausstellung von FLEGT-Genehmigungen durch das jeweilige Partnerland  für bestimmte Holzprodukte, die in die EU importiert werden. Diese FLEGT-Genehmigung soll, wie im entsprechenden VPA festgelegt, die Legalität der betreffenden Holzprodukte gewährleisten.

Derzeit ist Indonesien das einzige Land, das FLEGT-Genehmigungen ausstellt.

Auf der Homepage der EU FLEGT Facility finden Sie den derzeitigen Status aller weiteren VPAs beziehungsweise Verhandlungen mit Drittstaaten sowie weitere umfangreiche Informationen zu FLEGT.

 

FLEGT-Genehmigungen aus Indonesien

Mit der Ausstellung einer FLEGT-Genehmigung bestätigt die Genehmigungsstelle des Partnerlandes Indonesien, dass die exportierten Holzprodukte legaler Herkunft sind. Holzprodukte aus Indonesien, die von einer FLEGT-Genehmigung begleitet werden müssen (= geregelte Waren), sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1387 gelistet.

Für Holzprodukte, die von einer FLEGT-Genehmigung umfasst sind, braucht der Importeur keine Sorgfaltspflichtregelung im Sinne der Europäischen Holzhandelsverordnung (kurz: EUTR) anzuwenden. Diese Holzprodukte gelten als legal geschlagen.

Die FLEGT-Genehmigung muss dem Muster einer FLEGT-Genehmigung entsprechen. Die Angaben in der FLEGT-Genehmigung müssen mit der tatsächlichen Ladung und den Angaben auf Rechnung, Packliste und Frachtbrief (B/L) übereinstimmen.

Achten Sie beim Original der FLEGT-Genehmigung auf die erhabene, fühlbare Stanzmarke am Kopf des Dokuments.