Holzhandel

Im Bereich Holzhandel ist das Bundesamt für Wald gemäß Holzhandelsüberwachungsgesetz (kurz: HolzHÜG) dafür zuständig, Kontrollen nach der EU-Holzhandelsverordnung (kurz: EUTR) bei Marktteilnehmern, Händlern und Überwachungsorganisationen durchzuführen sowie FLEGT-Genehmigungen zu prüfen.