Gemäß des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes sind Saatguthändler verpflichtet, Angaben wie Reinheit, Keimfähigkeit bzw. Lebensfähigkeit, Tausendkorngewicht und Anzahl der lebenden Keime pro kg zu machen.
Dies gewährleistet, dass der Saatgutkäufer über die Qualität der Samen umfassend informiert wird.Somit kann er seine benötigten Aussaatmengen leicht ermitteln.
Zuvor muss das Saatgut in einem fachlich befähigten Labor untersucht werden.
Prüfung der Saatguteigenschaften
Die wichtigsten Qualitätseigenschaften von forstlichem Saatgut werden mit international anerkannten Methoden untersucht.
Die zu prüfenden Parameter sind:
- Reinheit (R) in %
- Keimfähigkeit (KF) bzw. Lebensfähigkeit (LF) in %
- Tausendkorngewicht (TKG) in Gramm
Die Anzahl der lebenden Keime pro kg (lK/kg) ergibt sich aus der Berechnung:
R mal KF bzw. LF dividiert durch TKG mal 100
Die Untersuchungsdauer ist artspezifisch unterschiedlich und kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Vor allem bei jenen Arten, bei denen eine Keimfähigkeitsuntersuchung sehr lange dauern würde, wird statt dieser Untersuchung eine Prüfung auf Lebensfähigkeit durchgeführt.
Die Untersuchung auf Lebensfähigkeit kommt bei folgenden Baumarten zur Anwendung: Tanne, Ahorn, Buche, Esche, Zirbe, Vogelkirsche, Robinie und Linde.
Die Keimfähigkeitsuntersuchung wird bei Erle, Birke, Edelkastanie, Lärche, Fichte, Kiefer, Pappel, Douglasie und Eiche durchgeführt.
In erster Linie werden diese Laboruntersuchungen für Saatguthändler angeboten. Darüber hinaus wird dieses Service auch anderen Interessenten angeboten, die über die Eigenschaften ihres Saatgues Bescheid wissen wollen.
Ablauf
Die Saatgutprüfung erfolgt an der Einsendungsprobe, von dieser wird anschließend auf die Qualität der gesamten Saatgutpartie geschlossen. Daher ist es von grundlegender Bedeutung, dass die Probe auch tatsächlich die gesamte Partie repräsentiert.
Von der Sorgfalt der Probenahme hängen entscheidend die Ergebnisse der Saatgutprüfung ab.
Wichtig ist, dass die Probe nicht nur aus einer Stelle innerhalb der Partie gezogen wird, sondern dass an mehreren Stellen Saatgut entnommen wird.
Die Proben sollen so verpackt sein, dass Beschädigungen auf dem Transport vermieden werden.
Wenn möglich sollte auf die Verwendung von kleinen Plastiksäcken verzichtet werden. Vor allem bei hohen Samenfeuchtigkeitsgehalten keinesfalls Plastiksäcke verwenden. Die Proben sollen möglichst unmittelbar nach erfolgter Probenahme an die Prüfstelle versandt werden.
Eingesandte Proben gehen, falls nichts anderes vereinbart ist, in das Eigentum des BFW über.
Den übermittelten Saatgutproben ist unbedingt ein vollständig ausgefülltes
Untersuchungsprobenformular beizufügen.
Bitte folgende wichtige Hinweise und Ausfüllhilfe (Beispiele) beachten!
Bei der Einsendung der Proben sind die Mindestmengen für die Saatgutuntersuchungen zu beachten.
Bei aus dem Ausland stammenden Material senden Sie bitte Herkunftszeugnisse, Lieferscheine und dgl. mit!
Unvollständiges Ausfüllen bzw. Fehlen wichtiger Daten verzögert die Untersuchung. Deshalb ersuchen wir um vollständiges und richtiges Ausfüllen des Formulars, Sie erleichtern uns dadurch die Arbeit.
Saatgutproben senden Sie bitte an:
Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft (BFW),
Institut für Waldwachstum, Waldbau und Genetik, Saatgutlabor
Seckendorff-Gudent-Weg 8, 1131 Wien
Zusatzvermerk: Saatgutproben
Nach Abschluss der Laboranalysen wird ein Untersuchungsbericht erstellt, der Ihnen mit Rechnung per Post zugesandt wird.
Kosten
Die Kosten der Untersuchung sind in Form des BFW-Tarifs festgelegt.
Derzeit gelten pro Saatgutprobe folgende Tarife (Stand: BFW-Tarife 2024) für die Untersuchung:
Analyse | Preis (EUR) |
Reinheit | 43,00 |
Keimfähigkeit | 57,50 |
Lebensfähigkeit | 74,50 |
Tausendkorngewicht | 45,00 |
Kombi Reinheit, Tausendkorngewicht, Keimfähigkeit | 111,00 |
Kombi Reinheit, Tausendkorngewicht, Lebensfähigkeit | 127,00 |
Porto pro Versand, mindestens | 2,00 |