Gemäß des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes sind Saatguthändler verpflichtet, Angaben wie Reinheit, Keimfähigkeit bzw. Lebensfähigkeit, Tausendkorngewicht und Anzahl der lebenden Keime pro kg zu machen.
Dies gewährleistet, dass der Saatgutkäufer über die Qualität der Samen umfassend informiert wird.Somit kann er seine benötigten Aussaatmengen leicht ermitteln.
Zuvor muss das Saatgut in einem fachlich befähigten Labor untersucht werden.
Ein solches Labor befindet sich am BFW. Dieses führt die gesetzlich verpflichtenden Saatgutuntersuchungen durch.
Alle erforderlichen Informationen sind hier zu finden: Saatgutuntersuchung