Voraussetzungen für den Holzimport

Um zu verhindern, dass gefährliche Pflanzenschädlinge mit Holzwaren, Forstpflanzen und Saatgut eingeschleppt werden, unterliegen bestimmte Waren Importkontrollen des Bundesamtes für Wald. Um solche Waren importieren zu können, müssen sich Unternehmer registrieren lassen.

Um geregelte Holzwaren nach Österreich importieren zu können, muss das Unternehmen beim zuständigen Amtlichen Pflanzenschutzdienst des Bundeslandes als Importeur registriert werden. Alle Informationen zu Registrierung finden Sie unter https://www.pflanzenschutzdienst.at/registrierung-neu/

Das Unternehmen erhält daraufhin eine nationale Unternehmensregisternummer, die auch bei der elektronischen Anmeldung eines geplanten Importes im EU Meldesystem IMSOC (TRACES NT) anzugeben ist.

Kontakt

Kontakt zu den Amtlichen Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer Webseite