Voraussetzungen für den Holzimport

Um zu verhindern, dass gefährliche Pflanzenschädlinge mit Holzwaren, Forstpflanzen und Saatgut eingeschleppt werden, unterliegen bestimmte Waren Importkontrollen des Bundesamtes für Wald. Um solche Waren importieren zu können, müssen sich Unternehmer registrieren lassen.

Um geregelte Holzwaren nach Österreich importieren zu können, muss das Unternehmen beim zuständigen Amtlichen Pflanzenschutzdienst des Bundeslandes als Importeur registriert werden. Alle Informationen zu Registrierung finden Sie unter https://www.pflanzenschutzdienst.at/registrierung-neu/

Das Unternehmen erhält daraufhin eine nationale Unternehmensregisternummer, die auch bei der elektronischen Anmeldung eines geplanten Importes im EU Meldesystem IMSOC (TRACES NT) vom zuständigen Pflanzenschutzdienst überprüft wird. Der im Feld I 6 (Empfänger/Einführer) des CHED-PP (GGED-PP) ausgewählte Betrieb muss als  „Pflanzen EURPO“ (EU-registered professional operator) validiert sein. Alle Unternehmen, die für den Import von geregelten Waren im nationalen Unternehmensregister registriert sind, werden mit der entsprechenden Registriernummer von den österreichischen Importbehörden BAES oder bei Holzbetrieben vom Bundesamt für Wald freigeschalten. Ohne gültige Validierung ist seit April 2023 keine phytosanitäre Abfertigung an der EU-Eintrittsstelle mehr möglich.

Alle benötigten Informationen seitens der Behörden finden Sie auch in der Checkliste für den Import forstlicher Waren.

Kontakt

Kontakt zu den Amtlichen Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer Webseite