Exportbeschränkungen von Holzwaren aus Bosnien und Herzegowina

Das Bundesamt für Wald informiert über derzeit geltende Exportbeschränkungen bestimmter Holzwaren aus Bosnien und Herzegowina, die Marktteilnehmer im Rahmen ihrer Verpflichtungen gemäß der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) beachten müssen.

Bosnien und Herzegowina

 

Mit Beschluss vom xx.xx.2023 wurde ein vorübergehendes Exportverbot für Waren der folgenden Zolltarifnummern bis 31.05.2023 erlassen:

BZW.

Mit Beschluss vom xx.xx.2023 wurde das vorübergehende Exportverbot für Waren der folgenden Zolltarifnummern bis 31.05.2023 verlängert:

  • 4401 31 00 00
  • 4403 21 10 00
  • 4403 21 90 00
  • 4403 22 00 00
  • 4403 23 10 00
  • 4403 23 90 00
  • 4403 24 00 00
  • 4403 25 10 00
  • 4403 25 90 00
  • 4403 91 00 00
  • 4403 93 00 00
  • 4403 94 00 00

Link zum entsprechenden Beschluss: XXX

 

Zu beachten:

Sollten Holzwaren entgegen den geltenden Exportbestimmungen aus Bosnien und Herzegowina und nach Österreich eingeführt werden, erfolgt dies in Zuwiderhandlung gegen die geltenden Rechtsvorschriften Bosnien und Herzegowinas.

Der Import dieser Holzwaren bedeutet somit ein Inverkehrbringen illegalen Holzes gemäß EU-Holzhandelsverordnung und Holzhandelsüberwachungsgesetz.

 

Veröffentlicht am 09.03.2023