Verpackungsholz

Für die Durchführung von Verpackungsholzkontrollen gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2024/288, sind entsprechende Sendungen, rechtzeitig, im EU-Meldesystem IMSOC (TRACES NT) an der EU-Eintrittsstelle anzumelden.

Gleichermaßen wichtig ist die Meldung der Sendung im nationalen VPH-Meldesystem. Dieses übermittelt digital sowohl den Gebühren- als auch Freigabebescheid für die Verzollung.

Um Sendungen der betroffenen Zolltarife anmelden zu können, müssen Sie sich im BFW-Meldesystem registrieren.

Die Anmeldung der Sendung kann vom Importeur oder Spediteur übernommen werden.
Speditionen benötigen allerdings eine unterfertigte Vollmacht des Empfängers:

Nachdem Sie einen Scan des vollständig ausgefüllten Antrags auf Registrierung an 
verpackungsholz@bfw.gv.at geschickt haben, werden Sie im BFW-Meldesystem validiert
und erhalten per E-Mail einen Link, mit dem Sie die Registrierung abschließen können.
Im Anschluss können Sie Ihren Kunden, im System anlegen und die Vollmacht hochladen. Nach Prüfung und Validierung können Anträge zur Kontrolle gestellt werden.

Um eine Sendung in Österreich kontrollieren lassen zu können, benötigen Sie eine amtlich zugelassene Kontrollstelle. Sie können entweder selbst einen Antrag auf Zulassung einer Kontrollstelle stellen oder eine bestehende Kontrollstelle nutzen. Hierfür wird ebenfalls eine Vollmacht des Betreibers der Kontrollstelle benötigt:

Nachdem Sie einen Scan des vollständig ausgefüllten Antrags auf Zulassung einer Kontrollstelle an verpackungsholz@bfw.gv.at  geschickt haben, werden Sie von einem Kontrollorgan, das die Überprüfung durchführt, kontaktiert.