Pflanzengesundheitskontrollen

Forstpflanzen sowie gewisses Holz und Holzprodukte sind im Anhang XI A der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 gelistet. Diese Waren müssen im Zuge der Einfuhr in die EU phytosanitär kontrolliert werden. Gleichermaßen wichtig ist die Meldung der Sendung im nationalen PHK-Meldesystem. 

Um sicherzustellen, dass wir eine fachlich korrekte Antwort geben können, bitten wir Sie das folgende Dokument ausgefüllt an uns zu übermitteln:

So ist sichergestellt, dass wir alle relevanten Informationen haben um Ihnen die relevanten
Informationen für Ihre Waren zu geben.

Um die Pflanzengesundheitskontrollen zu ermöglichen, muss die für die Sendung
verantwortliche Spedition oder der Frächter derartige Sendungen rechtzeitig im
EU-Meldesystem TRACES anmelden. In dieser Anmeldung ist auch die EU-Eintrittsstelle
anzugeben, wodurch die zuständige Behörde über die Sendung informiert wird.

Für Importe über österreichische Grenzkontrollstellen bzw. Kontrollstellen ist zusätzlich eine Anmeldung im BFW-Meldesystem (Sektion PHK) erforderlich.

Sollten Sie bzw. Ihre Unternehme noch nicht registriert sein, stehen Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:

Nach Übermittlung des vollständigen und unterfertigten Antrages an apsd.holz@bfw.gv.at, werden Sie im BFW-Meldesystem freigeschalten und erhalten per E-Mail einen Link, mit dem Sie die Registrierung abschließen können.