Die neuen Gebühren betreffend Kontrollen nach dem Pflanzenschutz- und Holzhandelsüberwachungsgesetz werden ab 01.04.2022 angewandt und sind im Amtsblatt verfügbar.
          Veröffentlicht am 30.03.2022
      
  Das Bundesamt für Wald informiert über die Anpassung des Pflanzenschutzgebührentarifes sowie des HolzHÜG-Gebührentarifes.
Die neuen Gebühren betreffend Kontrollen nach dem Pflanzenschutz- und Holzhandelsüberwachungsgesetz werden ab 01.04.2022 angewandt und sind im Amtsblatt verfügbar.