Neuer Pflanzenschutz- und HolzHÜG-Gebührentarif ab 01.04.2022

Das Bundesamt für Wald informiert über die Anpassung des Pflanzenschutzgebührentarifes sowie des HolzHÜG-Gebührentarifes.

Die neuen Gebühren betreffend Kontrollen nach dem Pflanzenschutz- und Holzhandelsüberwachungsgesetz werden ab 01.04.2022 angewandt und sind im Amtsblatt verfügbar.

 

Veröffentlicht am 30.03.2022