Zulassung von Saatguterntebeständen

Antworten auf folgende Fragen sind hier zu finden:

♦ Worauf muss man bei der Antragstellung auf Zulassung achten?
♦ Wie sieht die Vorgehensweise bei der Antragstellung aus?
♦ Welche Parameter sind für die Zulassung von Relevanz?

Zulassung von Saatguterntebeständen

Nach Antragstellung auf Zulassung durch den Waldeigentümer bzw. "von Amts wegen" über die BFI (Bezirksforstinspektion) erfolgt die Zulassung eines Bestandes mittels Bescheid durch das Bundesamt für Wald nachdem ein Gutachten des BFW vorliegt.

Die als Ausgangsmaterial für Vermehrungsgut zugelassenen Bestände erhalten eine Kennziffer (= Zulassungszeichen).

 

 


Bei der Zulassung von Beständen werden folgende Anforderungen geprüft:

  • Ursprung (Bodenständigkeit): Vorzugsweise werden autochthone, aber auch bewährte "unbekannte" oder nicht autochthone Bestände zugelassen.
  • Massenleistung: Sie ist bei den "Massebaumarten" ein ausschlaggebendes Merkmal für die Zulassung und hat höher zu sein als die unter gleichen ökologischen Bedingungen durchschnittlich erreichbare Massenleistung.
  • Formeigenschaften: Die Bestände haben besonders günstige morphologische Merkmale hinsichtlich der Geradschaftigkeit des Stammes, der Stellung und Feinheit der Äste und der natürlichen Astreinigung aufzuweisen. Zwieselbildung und Drehwuchs sollen möglichst selten sein. Darüber hinaus ist je nach Baumart Wipfelschäftigkeit, Rindenstruktur und Überwallung von Astnarben und Wunden zu berücksichtigen.
  • Güte des Holzes: Sie ist einzubeziehen, soweit sie äußerlich erkennbar und bekannt ist. Sind die Holzeigenschaften für die Verwendung ausschlaggebend, kann die Güte des Holzes das entscheidende Kriterium sein.
  • Angepasstheit: Die Bestände haben an die ökologischen Bedingungen ausreichend angepasst zu sein. Dies ist besonders in Hochlagen und auf anderen Extremstandorten zu beachten.
  • Gesundheitszustand und Widerstandsfähigkeit: Die Bestände müssen gesund sein und eine möglichst gute Widerstandsfähigkeit gegen Schadorganismen sowie gegen ungünstige äußere Einflüsse aufweisen.
  • Homogenität: Eine normale Variation der morphologischen Merkmale hat vorzuliegen. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Einzelbäume des Bestandes mit ihren wesentlichen Formmerkmalen im Rahmen der normalen, individuellen Variation eine gewisse Gleichartigkeit aufweisen.
  • Lage und Isolation: Die Bestände haben von schlechten Beständen der gleichen Art oder von Beständen einer anderen Art oder von Lokalrassen genügend weit entfernt zu sein.
  • Stammzahl und Mindestgröße: Um ungünstige Folgen der Inzucht zu vermeiden, haben sie eine ausreichende Stammzahl bei gleichzeitiger Mindestdichte auf einer Mindestfläche aufzuweisen.
  • Alter: Möglichst viele Bäume sollen vorhanden sein, die mannbar sind und ein Alter erreicht haben, das eine Beurteilung der genannten Merkmale erlaubt.

Grundsätzlich werden alle Merkmale relativ, in Abhängigkeit aller waldbaulichen Maßnahmen, der Bestandesentwicklung, der lokalen Klimasituation, der Bodensituation und der Lage im natürlichen Verbreitungsgebiet bewertet.
Die Merkmale Angepasstheit und Homogenität haben seit dem Inkrafttreten des FVG 2003 vermehrte Bedeutung bekommen, da den wahrscheinlichen klimatischen Veränderungen und einer steigenden Notwendigkeit der Biodiversifizierung und Ökologisierung der Forstwirtschaft Rechnung getragen werden soll.

Zur Orientierung für eine Vorauswahl von Beständen für einen Antragsteller gilt folgende Faustformel: Als noch zulassungswürdig gelten Saatguterntebestände bei denen maximal 10 % der Individuen eine oder mehrere negative Eigenschaften aufweisen.

Eine tabellarischen Auflistung der wichtigsten Mindestanforderungen hinsichtlich Zulassung von Erntebeständen ist unter "Downloads" zu finden.

Antragstellung auf Zulassung:

  • Definition und grobe Beschreibung der Örtlichkeit der Zulassungsfläche sowie der Zulassungsbaumart(en) - in Listenform
  • Zeichnerische Darstellung der beantragten Waldteile auf dem Katasterplan oder der Revierkarte sowie übersichtliche Darstellung auf der ÖK 1:50.000
  • Wenn möglich sonstige Angaben über die Bestandesbegründung, bzw. bei Vorliegen einer Kunstverjüngung, Angaben über die Herkunft der Zulassungsbaumart
  • Bei Antrag "von Amts wegen" ist eine Zustimmungserklärung des Eigentümers mit Unterschrift und Datum erforderlich

Kontakt

Ing. Gerald Golesch Bundesforschungszentrum für Wald (BFW),
Institut für Waldbiodiversität und Naturschutz, z. Hd. Ing. Gerald Golesch
Seckendorff-Gudent-Weg 8, 1131 Wien