Herkunftsgebietskarte

Österreich gliedert seine Herkunftsgebiete (HKG) unabhängig von den Baumarten, somit gibt es eine einzige für alle Baumarten gültige Herkunftsgebietskarte. Die Abgrenzung der HKG hängt in erster Linie von der natürlichen Verbreitung der Hauptbaumarten ab, wobei klimatologische Unterschiede besonders berücksichtigt werden. Somit sind die verschiedenen Gebiete weitgehend als Regionen mit nahezu identischen ökologischen Bedingungen anzusehen.

 

Als Herkunftsgebiet versteht man ein Gebiet mit annähernd gleichen ökologischen Gegebenheiten und Beständen, die ähnliche phänologische oder genetische Merkmale aufweisen. Sie entsprechen den österreichischen Wuchsgebieten. Bei Samenplantagen gilt das Gebiet, aus dem das Ausgangsmaterial kommt, als Herkunftsgebiet.

Die österreichische Herkunftsgliederung umfasst 22 Herkunftsgebiete, die in neun Herkunftsregionen zusammengefasst sind.

 

 

 

In Österreich als Gebirgsland ist neben der horizontalen Gliederung der Herkunftsgebiete (HKG) auch die vertikale Differenzierung innerhalb der HKG von Relevanz. Deshalb sind die Gebiete vertikal in diverse Höhenstufen unterteilt.

Dem Transfer von Vermehrungsgut zwischen den jeweiligen Höhenstufen ist besondere Bedeutung zuzumessen. Für waldbauliche und herkunftsbezogene Fragestellungen sind die durch die Höhenstufen bedingten vertikalen Unterschiede von großer Bedeutung. Die insgesamt sieben Höhenstufen (kollin, submontan, tiefmontan, mittelmontan, hochmontan, tiefsubalpin und hochsubalpin) können zu drei Höhengürtel (Tief,- Mittel- und Hochlage) zusammengefasst werden.

Für Baumarten mit weiter vertikaler Verbreitung ist besonders die Höhenstufe zur Beurteilung der Eignung heranzuziehen. Im Hinblick auf die Höhenlage ist nicht so sehr der absolute Höhenunterschied zwischen Herkunfts- und Anbauort entscheidend, sondern der Vergleich der Höhenstufenzuordnung entsprechend der klimaabhängigen Waldgesellschaftsverteilung.

Je größer die Seehöhe, desto steiler ist der Gradient der sich ändernden Klimabedingungen und desto enger ist daher die zulässige vertikale Transferdistanz

Für die Anbaueigung von Pflanzen aus einem anderen Herkunftsgebiet ist nicht die Seehöhe in Metern, sondern die Höhenstufe (ko, sm, tm, ....) relevant.

Anhand dieser Grafik lässt sich gut abbilden, wie differenziert die absoluten Höhenmeter im Kontext zu den jeweiligen Höhenstufenerstreckungen in den entsprechenden Herkunftsgebiete zu sehen sind und wie wichtig es ist, beim Transfer von Vermehrungsgut in ein anderes Herkunftsgebiet nicht auf den konkreten Höhenwert zu achten, sondern auf die jeweilige Höhenstufe.

Zum Beispiel erstreckt sich die „mittelmontane“ Höhenstufe im Herkunftsgebiet (HKG) 1.3 von 1100-1400 m, in den HKG 4.1 und 4.2 hingegen liegt diese Höhenstufe bei 800–1200 m und im HKG 6.2 befindet sie sich bei 1000–1100 m.